Leistungen

Als ein seit 1992 ein anerkannter Betreuungsverein der Stadt Bremen arbeiten wir beim Führen von rechtlichen Betreuungen hauptsächlich mit den Amtsgerichten/Betreuungsgerichten Bremen-Mitte und Bremen-Blumenthal zusammen.

Wir beraten, unterstützen und helfen Menschen,

  • die eine rechtliche Betreuung im Sinne der §§ 1814 ff. BGB benötigen. Rechtlich betreut werden Menschen, die aufgrund von psychischen, seelischen, körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr regeln können und dafür keine anderweitige Unterstützung haben. Jeder kann die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung beim Amtsgericht anregen. Hält das Gericht nach Prüfung der Voraussetzungen eine Betreuung für erforderlich, wird durch Beschluss ein*e Betreuer*in bestellt und festgelegt, für welche Aufgaben Unterstützung nötig ist. Hierbei stehen Wunsch und Wille der betroffenen Menschen im Fokus.
  • die sich mit Möglichkeiten der Vorsorge für den Fall eigener Hilfebedürftigkeit auseinandersetzen wollen, zum Beispiel aufgrund von Unfall, Krankheit oder Alter. Dabei haben sie im Rahmen einer Vorsorgevollmacht, einer Betreuungsverfügung und/oder einer Patientenverfügung die Möglichkeit, von ihrem Selbstbestimmungsrecht Gebrauch zu machen.
  • die zu ehrenamtlichen rechtlichen Betreuer*innen bestellt worden sind. Damit sie reibungslos ihrer verantwortungsvollen Aufgabe nachkommen können, unterstützen wir sie durch Schulungen, Fortbildungen und persönliche Beratung. Zudem können sie sich an unseren Betreuungsverein anbinden, womit auch die Möglichkeit gegeben ist, dass wir im Falle ihres Ausfalls, egal ob durch Erkrankung oder einen längeren Urlaub, zum Verhinderungsbetreuer bestellt werden können und die Belange der/des Betreuten weiterhin geregelt werden.
  • die sich über rechtliche Betreuung und alle damit zusammenhängenden Fragen informieren wollen. Für unser Beratungsangebot haben sie die Möglichkeit, einen Termin für eine kostenfreie Einzelberatung zu vereinbaren. Darüber hinaus bieten wir für Einzelpersonen, Vereine, Einrichtungen und Institutionen kostenfreie Vorträge, Schulungen und Fortbildungen zum Betreuungsrecht und zu Vorsorgenden Verfügungen an.

Unsere Leistungen auf einen Blick:

  • Basisinformationen zum Betreuungsrecht für Interessierte
  • Erstinformationen für neu bestellte ehrenamtliche Betreuer*innen
  • Fortbildungen für bereits bestellte ehrenamtliche Betreuer*innen und Bevollmächtigte
  • Einzelberatungen für bestellte ehrenamtliche Betreuer*innen und Bevollmächtigte
  • Erfahrungsaustausch ehrenamtliche Betreuer*innen und Bevollmächtigten
  • Informationen über Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen
  • Veranstaltungen der Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) für Betreuungsrecht
  • Grundschulungs- und Vertiefungskurse
  • Einzelvorträge
  • Offene Sprechstunden