Info-Abend zu Vorsorgenden Verfügungen

Am 06. Mai 2026 von 17:00 Uhr bis 18:30 Uhr findet in unseren Räumen in der Vegesacker Str. 59 in Bremen-Walle unsere nächste Veranstaltung zum Thema Vorsorgende Verfügungen statt.

Heutzutage haben wir viele Möglichkeiten, Vorsorge zu betreiben. Was passiert, wenn ich mich nicht mehr selbst um meine Angelegenheiten kümmern kann? Oftmals wird davon ausgegangen, dass nahe Angehörige im Falle von Unfall, Krankheit oder Alter die rechtlichen Angelegenheiten der betroffenen Menschen regeln können. Das ist häufig ein Irrtum. Sie benötigen dafür eine schriftlich verfasste Vorsorgevollmacht. Diese Vollmacht kann sich auf einzelne Aufgaben beziehen oder auf alle Dinge des Lebens. Eine Vollmacht kann auch vorsorglich erstellt werden für die Situation, dass Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können.

Liegt keine Vollmacht vor, wird das Amtsgericht eine rechtlicheBetreuung einrichten. Auch hier kann ich mit einer Betreuungsverfügung Vorsorge betreiben.

Last but not least ist die Patientenverfügung eine Möglichkeit, für die Zeit am Ende des Lebens vorsorglich Wünsche und Vorstellungen festzulegen. Welche Behandlungen sind gewünscht und welche nicht mehr. 

Unsere Juristin Angela Eisfelder gibt entsprechende Informationen.

Weitere Termine zu diesem Thema sind:

26. August 2026 und 11. November 2026

In unserem Betreuungszentrum Bremen-Nord findet zu diesem Thema am 04. Dezember 2026 von 15:00 Uhr bis 16:30 Uhr eine Veranstaltung statt.