Patientenverfügung  
- HOME

- WAS WIR TUN

- UNSER LEITBILD

- AKTUELLES

- EHRENAMT

- VORSORGEVERFÜGUNGEN

- DAS TEAM

- WIE SIE UNS ERREICHEN

- LINKS

Verantwortlichkeit

 

1. Seit dem 01.09.2009 gibt es ein Patientenverfügungsgesetz. Es ist als Ergänzung des Betreuungsrechts unter dem neuen Paragrafen § 1901a Bürgerliches Gesetzbuch aufgenommen.

2. Patientenwünsche müssen befolgt werden, soweit damit keine strafbaren Handlungen verbunden sind.

Informationen zu Patientenverfügungen gibt es ausgesprochen viele. Um sich umfassend zu Informieren können Sie im Internet eine "Suchmaschine" benutzen (z.B. Google, Stichwort: Patientenverfügung)