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1. Seit dem 01.09.2009 gibt es ein
Patientenverfügungsgesetz. Es ist als Ergänzung des Betreuungsrechts
unter dem neuen Paragrafen
§ 1901a Bürgerliches Gesetzbuch aufgenommen.
2. Patientenwünsche müssen befolgt
werden, soweit damit keine strafbaren Handlungen verbunden sind.
Informationen zu Patientenverfügungen
gibt es ausgesprochen viele. Um sich umfassend zu Informieren können
Sie im Internet eine "Suchmaschine" benutzen (z.B. Google,
Stichwort: Patientenverfügung)
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